Zeil, Kleeblatt

Wir benutzen den Weg, der vom Bau ausgehend über die Rheininsel Biedensand führt, den sogenannten „Mittelweg“, biegen bei Erreichen des Auwaldes links ab und folgen einem Pfad, der sich von dort aus durch den Wald schlängelt. Nach kurzer Zeit endet der Wald und vor uns tut sich eine große obstbaumbestandene Wiese auf, die ringsrum vom Auwald eingeschloßen ist. Bereits auf den ältesten Karten, die wir von der Rheininsel besitzen, ist diese Wiese als „die lange Zeil“ bezeichnet. Der Volksmund nennt sie einfach „die Zeil“. Ursprünglich jedoch war es die Bezeichnung für eine neben der Insel Biedensand durch Sandablagerungen neu gebildetet Insel, der darauf entstandene Wald gehörte Kurpfalz.

Um die sowohl vom Bischof von Worms, als auch von den Pfalzgrafen geltend gemachten Eigentumsrechte zu regeln, wurde die Insel im Vertrag von Sandtorf (1773) geteilt. Ein Teilungsstein steht heute noch an seiner ursprünglichen Stelle am Ende der Zeil in einem Gehölz, ein anderer wurde in der Mitte des „Kleeblattes“ aufgestellt.

Am Ende der Zeil befindet sich am sogenannten „Rallengraben“, der inzwischen wieder bestehenden Wasserverbindung zwischen Welsch-Loch und dem Heegewasser, ein Beobachtungsstand, der einen guten Überblick über das umgebene Naturschutzgebiet bietet.

Das kurz vorher erwähnte „Kleeblatt“ ist eine Stelle am Mittelweg, die von der Zeil aus mit wenigen Schritten erreicht werden kann. Ihren Namen hat diese Stelle von einer Vogeltränke, die die Form eines Kleeblattes hat. Sie befindet sich hinter dem Wachthaus, das heute nur noch von der Forstverwaltung genutzt wird.

Während 1928 nur der Altrheinarm zwischen Bonnau und Biedensand unter Naturschutz gestellt wurde, kam im Jahre 1937 der gesamte Biedensand mit den Uferzonen auf der anderen Rheinseite als Schutzgebiet dazu.

Der Biedensand befindet sich im Besitz des Landes Hessen, zählt aber seit 1954 zur Gemarkung Lampertheim.

 

Quelle: Infobroschüre Heimatkundlicher Pfad aus dem Jahre 1989


Geodaten zum Kleeblatt (ohne Gewähr)