Die Galgengewann

 

Das Bruch war noch vor über 50 Jahren kaum zu bewirtschaften, obwohl bereits in den dreißiger Jahren ein groß Angelegtes Melioralsprogramm die Trockenlegung bewirken sollte. Vor allem die Wasserentnahme durch die damalige Zellstoff Waldhof, die mit ihren Tiefbrunnen bis an die Landesgrenze vorrückte, führte zur Austrocknung des Bruchs, das über Jahunderte unser Wasserreservoir war. Im letzten Jahrhundert wurde hier Torf gestochen, für die Gemeinde Lampertheim eine äußerst gute Einnahmequelle. Sie versetzte die Gemeinde in die Lage, Leistungen zu erbringen, für die es in der Umgebung so gut wie keine Vergleiche gab. Das außerordentliche Einkommen aus dem Torfstich führte zeitweilg zu der Bezeichnung „Goldmacherdorf". Die Gemeinde hatte innerhalb weniger Jahre zwei neue Schulhäuser gebaut.

In unserer Zeit wurde hier Moor entnommen für ein nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenes Moorbad. Inzwischen wird hier kein Lampertheimer Moorschlamm mehr verwendet, auch das Moorbad ist zwischnzeitlich geschloßen.

Der Weg entlang des Bruches erreicht nach kurzer Zeit bei der Schreinerei Huber die Lampertheimer Gemarkungsgrenze, die auch hier Kreis- und Landesgrenze zugleich ist.

Heuteb nennt sich das ganze Gebiet zwischen Sandtorfer Weg und der früheren Bahnlinie nach Weinheim längs des Waldes „Die Haide".

Bei der Feldbereinigung verschwanden verschiedene Gewann-Namen, wie die Eiskeller-Gewann und die Galgen-Gewann.

Auf einer leichten Erhöhung, unweit der Handelsstraße Frankfurt-Mannheim, stand nach Auflösung der Steiner Pfandschaft (1705) das Lampertheimer Hochgericht, der Galgen.

Uns sind lediglich zwei Hinrichtungen bekannt. Im Jahre 1707 eine Anna Veronika Mohrin, sie hatte ihr zweites uneheliches Kind erwürgt und im Jahre 1716 Johanna Ehritz, die Tochter des Schuhmachermeisters Franz Ehritz, der im heutigen Schulgäßchen wohnte. Der Grund ihrer Hinrichtung ist nicht überliefert.

Davor stand das Malefizrecht den Pfalzgrafen zu. Verurteilungen und wahrescheinlich auch die Vollstreckung der Urteile geschahen durch das Zentgericht in Schriesheim, dem Lampertheim über drei Jahrunderte angehörte.

Das umgebene Feld, auch die Äcker längs des Sandtorfer Weges gehörten einst zur Gemarkung Glefsweiler, einem Dorf das während des Dreißigjährigen Krieges von seinen Bewohnern aufgegeben wurde.